Urnen für Menschen
Anders als in Ländern mit Friedhofspflicht ist es den Hinterbliebenen in der Schweiz durchaus erlaubt, die Urne ihres Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen und an einem Platz der eigenen Wahl aufzustellen.
Der Vorteil der „Urne zu Hause“ liegt auf der Hand.
Auf diese Weise ist es den Trauernden möglich, ihren geliebten Angehörigen noch immer in der Nähe zu spüren und dessen letzte Ruhestätte jederzeit zu betrachten.
Wer sich für diese Art der Trauerbewältigung entscheidet, pflegt das Andenken ganz bewusst.
Ganz bewusst und sorgfältig müssen darum auch die Urnen für diesen Zweck gestaltet sein.